
Barkaufangebot
Fahrzeugtyp:Volvo EX30 Single Motor Extended Range RWD Plus Automatikgetriebe einstufig
46.840,00 €
Fahrzeugpreis ab Werk |
45.390,00 Euro |
Optionen/Werk |
1.450,00 Euro |
Optionen/Händler |
0,00 Euro |
Listenpreis |
46.840,00 Euro |
Unser Hauspreis für Sie: |
46.840,00 Euro |
Dieses Angebot ist freibleibend. Es lässt sich jederzeit an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Das perfekte Servicepaket für Ihren neuen Volvo bieten die individuell kombinierbaren Servicemodule von Volvo PRO, dem Full-Service aus einer Hand. Zudem bietet Ihnen die Volvo Auto Versicherung exzellenten Schutz zu besonders attraktiven Konditionen Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot!
Mit freundlichem Gruß
Autohaus am Goetheplatz
Lorenz Bauer
Fahrzeugdetails
Art: Neuwagen
Modell: |
Volvo EX30 Single Motor Extended Range RWD Plus Automatikgetriebe einstufig |
45.390,00 Euro |
Hubraum: 0 ccm
Leistung: 200 kW (272 PS)
Felge: |
19"-5-Speichen Aero-Design |
0,00 Euro |
Aussenfarbe: |
707 Crystal White Pearl |
650,00 Euro |
Polster-/Innenraumfarbe: |
R310 Innenraumdesign Indigo | Textil & Nordico |
0,00 Euro |
Optionen:
Winter-Paket 400,00 Euro
Seiten- und Heckfenster abgedunkelt (ab B-Säule) 400,00 Euro
Gesamtpreis des Fahrzeuges 46.840,00 Euro
Emissionswerte und Kraftstoffverbrauch gemessen nach dem WLTP
CO2-Emissionen (gewichtet): 0 g/km
Stromverbrauch (gewichtet): 17,0 kWh/100km Rein elektrische Reichweite (EAER): 476 km
Rein elektrische Reichweite (EAER Stadt): 613 km
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Erstmals zugelassene Personenkraftwagen ab dem 1. September 2018 sind des Weiteren betroffen vom Sechsten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, das in Anlehnung an das Verkehrsrecht diesen Stichtag zur Anwendung der nach WLTP ermittelten realitätsnäheren CO2-Werte für die Kraftfahrzeugsteuer vorsieht (siehe Drucksachen 18/11234, 18/11532 und 18/12143 des Deutschen Bundestages).
Weitere Infos und Verkauf

Robert Santek
